Wir prüfen für Sie:
Wir nehmen regelmäßig an der Prüfung zu § 57a WPO teil, eine entsprechende Bescheinigung über die Wirksamkeit unseres Qualitätssicherungssystems liegt vor. Wir stehen Ihnen gerne als unabhängige Wirtschaftsprüfer zur Jahresabschlussprüfung Ihres Unternehmens zur Verfügung. Durch unsere regelmäßigen Fortbildungen sind wir in der Lage Ihnen unsere Fähigkeiten für die Jahresabschlussprüfungen nach § 53 HGrG, für freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach § 316 HGB, für Prüfungen nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 c) EEG, für Prüfungen nach MaBV, für Prüfungen von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 anbieten zu können. Wir führen Konzernabschlussprüfungen nach §§316 Abs. 2, 319 Abs.1 HGB durch. Wir führen nach der Carbon Leakage Verordnung Prüfungen durch. Weiterhin prüfen wir ebenfalls nach §§ 45, 45; 46,47 KAGB. Wir prüfen nach dem Umwandlungsgesetz, bspw. Prüfung der Verschmelzung gem. §§ 9;11 und 60 UmwG, Prüfungen von Schlussbilanzen nach § 17 Abs. 2 UmwG.
Unsere Neuigkeiten
Wirtschaftsprüfer
Veröffentlicht am 31.10.26
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Veröffentlicht am 29.10.26
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Warum die GoBD-Dokumentation 2026 wichtig ist Eine nachvollziehbare digitale Buchführung setzt 2026 weiterhin eine aktuelle Verfahrensdokumentation voraus. Die GoBD verlangen, […]

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Veröffentlicht am 08.10.26
Kaufpreisallokation: Typische Fehler bei der PPA und wie Unternehmen sie vermeiden
Kaufpreisallokation wird häufig unnötig spät gestartet Ein typischer Fehler bei der Kaufpreisallokation ist ein verspäteter Projektstart. Wenn die PPA erst […]
Fragen und Antworten
Ein Wirtschaftsprüfer kann Unternehmen bei der unabhängigen Prüfung des Jahresabschlusses, der Beratung bei Unternehmensentscheidungen, der Verbesserung der Unternehmensführung und der vertraulichen Beratung unterstützen. Dies kann dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens zu erhöhen, Risiken zu minimieren, interne Prozesse zu verbessern und vertrauliche Probleme zu lösen.
Die Tätigkeitsfelder eines Wirtschaftsprüfers überstrecken sich über die Wirtschaftsprüfung (z.B. Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen), der Treuhandtätigkeit (z.B. Verwaltung fremden Vermögens oder Verwaltung von Insolvenzen) und der Wirtschafts- und Unternehmensberatung (z.B. durch Existenzgründungsberatung oder Finanz- und Liquiditätsplanung).
Indem ein Unternehmen sich auf die Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers stützt und Maßnahmen zur Verbesserung umsetzt, kann es seine Leistungsfähigkeit und sein Vertrauen bei Investoren und anderen Stakeholdern verbessern. Ein Wirtschaftsprüfer kann Schwachstellen im Unternehmen aufdecken und Empfehlungen zur Verbesserung der internen Kontrollen und Geschäftsprozesse aussprechen.
Ein Wirtschaftsprüfer arbeitet mit Unternehmen in der Regel durch eine Zusammenarbeit mit dem Management, indem er die Finanz- und Geschäftsprozesse prüft und bewertet, Empfehlungen zur Verbesserung der internen Kontrollen gibt, bei der Erstellung von Jahresabschlüssen unterstützt und bei der Umsetzung von Compliance-Standards berät. Darüber hinaus können Wirtschaftsprüfer auch in der Beratung von Unternehmen tätig sein, indem sie bei der Planung und Umsetzung von Geschäftsstrategien helfen und in der Finanz- und Liquiditätsplanung unterstützen.
Um Fehler in Unternehmen zu vermeiden, unterstützt ein Wirtschaftsprüfer durch eine regelmäßige Prüfung der Jahresabschlüsse und eine Durchführung von Sonderprüfungen. So können potenzielle Risiken und Schwachstellen aufgedeckt werden.